– Anlagesicherheit und Geldpolitik im Spannungsfeld –

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob eine Vermögensanlagenlage mit einem Realwertverlust oder mit sog. Negativzinsen gegen den Grundsatz der Anlagesicherheit im Sinne des § 80 Abs. 1 SGB IV verstößt.

Eine Vermögensanlage mit einem Realwertverlust oder mit sog. Negativzinsen verstößt bei fehlenden Alternativen nicht gegen den Grundsatz der Anlagesicherheit. § 80 Abs.1 SGB IV enthält lediglich Vorgaben für das Vermögensmanagement in der bestehenden Marktsituation; es kann aber nicht einen durch die marktgestaltende Geldpolitik bedingten Substanzwertverlust verhindern. Eine den Negativzins regelnde Gesetzesänderung hätte lediglich klarstellende Bedeutung.

Fundstelle: WzS 2015, Heft 3.