Dr. Gero-Falk Borrmann

Rechtsanwalt und Autor von Fachliteratur

Author: Gero Borrmann (page 2 of 2)

Darlehen für gemeinnützige Zwecke – eine attraktive Anlageform in Zeiten der Niedrigzinsen und der Rücklagevorgaben?

Aktuelle Gutachten setzen sich kontrovers mit der Frage auseinander, ob Darlehen für gemeinnützige Zwecke breiter gestreut in Mittel der Rücklage eines Sozialversicherungsträgers oder nur für Trägeraufgaben ausgereicht werden dürfen. In Zeiten, in denen sich der erzielbare Zinssatz bei der Vorhaltung der Rücklagemittel der Nulllinie nähert bzw. die Vermögensvorhaltung mit sog. Negativzinsen belastet wird, sind alternative Anlageformen gefragt, insbesondere wenn die Anlage rentierlich oder mit sozialen, gemeinnützigen Zwecken verbunden ist. Ferner könnte es attraktiv sein, das vorgeschriebene Rücklagesoll durch Forderungen aufzufüllen, die im Aufgabenbereich des Trägers liegen und das Verwaltungsvermögen entlasten. Der Beitrag ordnet diese Darlehen entweder dem Verwaltungs- oder dem Rücklagevermögen zu und erörtert die Anforderungen dieser Vermögenskategorien

WzS 2017 Heft 10/2017;  www. wzsdigital.de

Das neue Aufsichtsverfahren: Effektives Management gegen Rechtsverstöße am Beispiel der KBV

Anlass für das sehr rasch zur Gesetzesreife gebrachte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz waren Vorkommnisse bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Gesetzgeber verschärfte hierauf die Aufsicht mit internen Kontrollmaßnahmen und mit dem Einsatz externer Kontrolleure und externer Berater. Gesetzesadressat ist aber nicht nur die KBV, sondern weitergehend wird die staatliche Gewährleistungs- und Erfüllungsverantwortung für alle Spitzenorganisationen in der Krankenversicherung in Bundeszuständigkeit neu justiert. Eine Analyse dieser Vorschriften macht deutlich, dass die Einführung externer Kontrollen und externer Beratung, etwa durch private Dienstleistungsunternehmen, vor allem keine „bewusste Optimierung primär an Bürgerinteressen (hier: Versicherteninteressen) orientierter Leistungserbringung“ beinhaltet, sondern letztlich auf eine Entstaatlichung und auf eine Vereinnahmung öffentlich rechtlicher Körperschaften des Gesundheitswesens durch gewinnorientiert agierende Dienstleistungsunternehmen in Fortsetzung bisheriger Gesetze abzielt.

Kurzbeitrag: Sozialversicherungsbeiträge in Wertpapiere – eine Option in der Niedrigzinsphase?

Geschäftsmodelle, die auf dem Zins beruhen, müssen sich deutlich verändern. Die EZB drückt die Zinsen bis auf die Nulllinie und erhebt ergänzend seit Juni 2014 für kurzfristig nicht benötigtes angelegtes Geld (sog. Einlagefazilität) in steigendem Satz geldpolitisch motivierte Abgaben (sog. Negativzinsen). Diese Entwicklung fordert immer raschere Aktualisierungen der Anlagestrategien und gilt auch für das Finanzmanagement in der Sozialversicherung.

Der Beitrag diskutiert die kurzfristigen und langfristigen Anlagen (Sparbüchsen für Babyboomer) macht deutlich, dass auch die gesetzlichen Vorgaben für die langfristigen Anlagen im Umbruch sind.

in:  WzS 2017, S.78f.
https://www.wzsdigital.de/

Die Verwaltung der Sozialversicherungsträger im Spannungsfeld staatlicher und privater Dienstleistung

Seit dem Hartz Gutachten im Jahre 2003 wächst der Einfluss der New Public Policy in der gesamten Sozialversicherung. Der Beitrag erläutert diese Entwicklung, die zu strukturellen Veränderungen in der Sozialversicherung führt, an konkreten Beispielen und fordert den Leser auf, sich zu entscheiden, ob er diese Entwicklung bejaht oder – wie der Verfasser- ablehnt.

Die Rentenversicherung 2016, S. 105ff.

siehe auch: http://www.dierentenversicherungdigital.de/RV.04.2016.105

 

Keine Stärkung der Selbstverwaltung durch Wirtschaftsprüfung – Kritik an den Eckpunkten eines Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes –

Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einem „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ auseinander, das zielgenauer als „Aufsichtsstärkungsgesetz in der Politik des New Public Management“ firmieren sollte. Kritisiert und abgelehnt wird eine Übertragung der Rechnungsprüfung der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen auf Wirtschaftsprüfer in Alleinzuständigkeit.

siehe auch: http://www.wzsdigital.de/inhalt.html

Anglizismen in der Verwaltungssprache

  • Management-Vokabular ein Beitrag zu einem Lexikon der Sozialversicherung

Anlass für diese Beiträge war, dass immer häufiger Anglizismen in der Verwaltungssprache und auch im Versichertenkontakt verwendet werden und sich herausstellt, dass deren Begriffsinhalt nur in groben Umrissen bekannt ist.

In zwei Beiträgen werden deshalb häufig verwendete Anglizismen auf ihren Bedeutungsinhalt und ihre Wirkung in der internen Kommunikation und auch im Versichertenkontakt untersucht. Dabei wird unterschieden, ob die Begriffe lediglich in der häufig etwas ungenaueren Alltagssprache verwendet werden oder in der Fachsprache, die klarer Begriffsinhalte bedarf.

Im Ergebnis zeigt sich, dass Begriffen, wie Manager, Customer, Compliance und Consulting eine spezifische Ausrichtung auf die Sozialversicherung fehlt. Diese Begriffe sind in einem Managementvokabular für private Unternehmen entwickelt und beschreiben Prozesse und Strukturen frt Privatwirtschaft. Sie sind geeignet, Kernelemente der Sozialversicherung, wie Solidarität, Selbstverwaltung und solidarische, ggfs. Generationen übergreifende Beitragsfinanzierung in Frage zu stellen. Darüber hinaus sind sie als Schlüsselbegriffe geeignet, Veränderungen im Bewusstsein der Akteure der Sozialversicherung zu etablieren; sie können gleichsam als Vehikel für eine Systemveränderung in der Sozialversicherung eingesetzt sein.

Während der Aufsatz in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ die Analyse des Begriffsinventars ausführlich in Inhalt und Wirkung untersucht, stellt der Beitrag in der Zeitschrift „Kompass“ die Begriffsinhalte lexikalisch dar.

 

Fundstellen:

Deutsche Rentenversicherung, 2016 Heft 1

Kompass 2016, Heft3/4, S. 18ff.

 

 

 

 

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