Dr. Gero-Falk Borrmann

Rechtsanwalt und Autor von Fachliteratur

Category: Publikationen (page 1 of 2)

Das Vermögensrecht ist überarbeitet – aktuell, sicherheitsorientiert, systemstabilisierend –

  • gemeinsam mit Ulrich Paschek –

Die Änderung des Vermögensrechts der Sozialversicherung war dringlich. Anders
als gesetzlich gefordert, konnten die Sozialversicherungsträger den Zahlungsverkehr und
Vermögensanlagen im privaten Bankenbereich nicht mehr vollständig absichern, weil die
Sicherungseinrichtungen zur Stabilisierung ihres Finanzsystems im Bankenbereich den
Schutzbereich ab dem Jahre 2023 sukzessive limitieren.
Die notwendige Gesetzesanpassung an den veränderten Kapitalmarkt wurde genutzt, um
auch gleichzeitig das seit 1976 im Wesentlichen gleich gebliebene Vermögensrecht gründlich und systemgerecht zu novellieren. Diese Gesetzesänderungen standen in einem Spannungsfeld: mehr Zentralisierung der wachsenden bundeszuschussfinanzierten Sozialversicherung auf die unmittelbare Staatsverwaltung oder mehr privatisierungsorientierte Politik im Sinne der sogenannten New Private Policy.

https://www.kbs.de/SharedDocs/Downloads/DE/kompass/2

Die 18. Legislaturperiode – Spiegelungen der Politik in der Haushalts- und Vermögenswirtschaft der Sozialversicherung

Der Beitrag zeigt in einem Rückblick auf die abgelaufene 18. Legislaturperiode, wie Kernthemen der Politik die Novellierungen im Haushalts- und Vermögensrecht gestaltet haben. Ein Schwerpunkthema ist die seit Beginn des Jahrhunderts in Gang gesetzte politische Strategie, die Basis einer einheitlichen, auf dem Solidaritätsprinzip aufgebauten Sozialversicherung step by step zugunsten eines marktwirtschaftlichen Versicherungswesens zu verändern. Auf der Grundlage der bestehenden und der für die Zukunft prognostizierten Beitragssätze wird die Frage behandelt, ob die unter dem Stichwort „demografischer Wandel“ beschlossenen Gesetze als fürsorgliche Zukunftsorientierung der Entlastung künftiger Beitragszahler dienen oder vorrangig aktuelle Interessenpolitik umsetzen. Ferner werden neue ablauforganisatorische Haushaltsregelungen kritisch hinterfragt. Im Haushalt verdichtet sich die Politik in Zahlen.

Der Beitrag zeigt in einem Rückblick auf die abgelaufene 18. Legislaturperiode, wie Kernthemen der Politik die Novellierungen im Haushalts- und Vermögensrecht gestaltet haben. Ein Schwerpunkthema ist die seit Beginn des Jahrhunderts in Gang gesetzte politische Strategie, die Basis einer einheitlichen, auf dem Solidaritätsprinzip aufgebauten Sozialversicherung step by step zugunsten eines marktwirtschaftlichen Versicherungswesens zu verändern. Auf der Grundlage der bestehenden und der für die Zukunft prognostizierten Beitragssätze wird die Frage behandelt, ob die unter dem Stichwort „demografischer Wandel“ beschlossenen Gesetze als fürsorgliche Zukunftsorientierung der Entlastung künftiger Beitragszahler dienen oder vorrangig aktuelle Interessenpolitik umsetzen. Ferner werden neue ablauforganisatorische Haushaltsregelungen kritisch hinterfragt. Im Haushalt verdichtet sich die Politik in Zahlen.

RVaktuell 2018, 7 ff.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de

Demografischer Wandel und Sozialversicherung

Demografischer Wandel und Sozialversicherung

Zwischen Zukunftsvorsorge und Interessenpolitik

Der Altersaufbau verändert sich in den nächsten 40 Jahren durch die hohen Geburtenraten bis 1967 und die anschließenden niedrigen Geburtenraten sowie eine längere Lebenserwartung. Dieser demografische Wandel ist Gegenstand umfassender Diskussionen des Gesetzgebers, der Politik, von Interessengruppen und in sozialen Netzwerken (#demografischer Wandel). Die Bevölkerungsvorausberechnungen treffen angesichts ihres Prognose-Charakters keine eindeutigen Aussagen darüber, wie es um die deutsche Gesellschaft im Jahr 2030 oder 2060 exakt bestellt sein wird. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Gesetzesänderungen sowie die divergierenden Anpassungsvorschläge in der Sozialversicherung und fordert auf, als Orientierung in der Diskussion in jedem Einzelfall zu fragen: Stabilisiert der Vorschlag die soziale Sicherung in der Zukunft und wem nützt die Regelung?

 

Der Aufsatz basiert auf einem Vortrag, den der Verfasser am 27. Januar 2017 bei dem Erfinderforum Bottwatal gehalten hat.

Kompass 2018, März/April , S. 1.ff.

www.kbs.de.

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Das neue Aufsichtsverfahren: Effektives Management gegen Rechtsverstöße am Beispiel der KBV

Anlass für das sehr rasch zur Gesetzesreife gebrachte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz waren Vorkommnisse bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Der Gesetzgeber verschärfte hierauf die Aufsicht mit internen Kontrollmaßnahmen und mit dem Einsatz externer Kontrolleure und externer Berater. Gesetzesadressat ist aber nicht nur die KBV, sondern weitergehend wird die staatliche Gewährleistungs- und Erfüllungsverantwortung für alle Spitzenorganisationen in der Krankenversicherung in Bundeszuständigkeit neu justiert. Eine Analyse dieser Vorschriften macht deutlich, dass die Einführung externer Kontrollen und externer Beratung, etwa durch private Dienstleistungsunternehmen, vor allem keine „bewusste Optimierung primär an Bürgerinteressen (hier: Versicherteninteressen) orientierter Leistungserbringung“ beinhaltet, sondern letztlich auf eine Entstaatlichung und auf eine Vereinnahmung öffentlich rechtlicher Körperschaften des Gesundheitswesens durch gewinnorientiert agierende Dienstleistungsunternehmen in Fortsetzung bisheriger Gesetze abzielt.

Kurzbeitrag: Sozialversicherungsbeiträge in Wertpapiere – eine Option in der Niedrigzinsphase?

Geschäftsmodelle, die auf dem Zins beruhen, müssen sich deutlich verändern. Die EZB drückt die Zinsen bis auf die Nulllinie und erhebt ergänzend seit Juni 2014 für kurzfristig nicht benötigtes angelegtes Geld (sog. Einlagefazilität) in steigendem Satz geldpolitisch motivierte Abgaben (sog. Negativzinsen). Diese Entwicklung fordert immer raschere Aktualisierungen der Anlagestrategien und gilt auch für das Finanzmanagement in der Sozialversicherung.

Der Beitrag diskutiert die kurzfristigen und langfristigen Anlagen (Sparbüchsen für Babyboomer) macht deutlich, dass auch die gesetzlichen Vorgaben für die langfristigen Anlagen im Umbruch sind.

in:  WzS 2017, S.78f.
https://www.wzsdigital.de/

Die Verwaltung der Sozialversicherungsträger im Spannungsfeld staatlicher und privater Dienstleistung

Seit dem Hartz Gutachten im Jahre 2003 wächst der Einfluss der New Public Policy in der gesamten Sozialversicherung. Der Beitrag erläutert diese Entwicklung, die zu strukturellen Veränderungen in der Sozialversicherung führt, an konkreten Beispielen und fordert den Leser auf, sich zu entscheiden, ob er diese Entwicklung bejaht oder – wie der Verfasser- ablehnt.

Die Rentenversicherung 2016, S. 105ff.

siehe auch: http://www.dierentenversicherungdigital.de/RV.04.2016.105

 

Keine Stärkung der Selbstverwaltung durch Wirtschaftsprüfung – Kritik an den Eckpunkten eines Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes –

Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einem „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ auseinander, das zielgenauer als „Aufsichtsstärkungsgesetz in der Politik des New Public Management“ firmieren sollte. Kritisiert und abgelehnt wird eine Übertragung der Rechnungsprüfung der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen auf Wirtschaftsprüfer in Alleinzuständigkeit.

siehe auch: http://www.wzsdigital.de/inhalt.html

Anglizismen in der Verwaltungssprache

  • Management-Vokabular ein Beitrag zu einem Lexikon der Sozialversicherung

Anlass für diese Beiträge war, dass immer häufiger Anglizismen in der Verwaltungssprache und auch im Versichertenkontakt verwendet werden und sich herausstellt, dass deren Begriffsinhalt nur in groben Umrissen bekannt ist.

In zwei Beiträgen werden deshalb häufig verwendete Anglizismen auf ihren Bedeutungsinhalt und ihre Wirkung in der internen Kommunikation und auch im Versichertenkontakt untersucht. Dabei wird unterschieden, ob die Begriffe lediglich in der häufig etwas ungenaueren Alltagssprache verwendet werden oder in der Fachsprache, die klarer Begriffsinhalte bedarf.

Im Ergebnis zeigt sich, dass Begriffen, wie Manager, Customer, Compliance und Consulting eine spezifische Ausrichtung auf die Sozialversicherung fehlt. Diese Begriffe sind in einem Managementvokabular für private Unternehmen entwickelt und beschreiben Prozesse und Strukturen frt Privatwirtschaft. Sie sind geeignet, Kernelemente der Sozialversicherung, wie Solidarität, Selbstverwaltung und solidarische, ggfs. Generationen übergreifende Beitragsfinanzierung in Frage zu stellen. Darüber hinaus sind sie als Schlüsselbegriffe geeignet, Veränderungen im Bewusstsein der Akteure der Sozialversicherung zu etablieren; sie können gleichsam als Vehikel für eine Systemveränderung in der Sozialversicherung eingesetzt sein.

Während der Aufsatz in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ die Analyse des Begriffsinventars ausführlich in Inhalt und Wirkung untersucht, stellt der Beitrag in der Zeitschrift „Kompass“ die Begriffsinhalte lexikalisch dar.

 

Fundstellen:

Deutsche Rentenversicherung, 2016 Heft 1

Kompass 2016, Heft3/4, S. 18ff.

 

 

 

 

Vermögen der Sozialversicherung/Nullzinsen

Vermögen der Sozialversicherung in Zeiten von Nullzinsen und Finanzkrisen

worum geht es und was ist zu tun ?

Die Vermögenslage der Sozialversicherungsträger mit über 67 Mrd. € ist aktuell geprägt von den geldpolitischen Entscheidungen der EZB, durch die von der Finanzkrise ausgelösten Unsicherheiten auf

den Finanzmärkten sowie von den Bestrebungen, die Folgen demografischer Entwicklungen abzufedern. Der Beitrag bewertet aktuelle Fragestellungen in dem Gesamtkontext der Vermögenswirtschaft der

Sozialversicherung und untersucht Mitte der 18.Legislaturperiode Änderungsbedarf der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dabei werden mögliche Einflüsse der Politik des New Public Management

einerseits und Zentralisierungstendenzen in die unmittelbare Staatsverwaltung anderseits gewichtet.

in: Gesundheits- und Sozialpolitik 2015, Heft 5, S.55 ff

Wirtschaftsprüfung in der Rentenversicherung

ein Weg zu einer modernen (anderen?) Sozialversicherung?

Der Beitrag analysiert und bewertet mögliche Veränderungsprozesse der selbstverwalteten vom Solidaritätsprinzip geprägten Rentenversicherung unter dem Aspekt, wem die Einbeziehung der Wirtschaftsprüfer in den Haushaltskreislauf der Rentensicherung nützt (cui bono?).
Deutsche Rentenversicherung 2015.225ff.

Der Beitrag führt in der Analyse der Interessenlage der Beteiligten zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Übertragung der Rechnungsprüfung auf Wirtschaftsprüfer steht im Kontext mit der Politik des New Public Management, die eine Veränderung des Selbstverständnisses von einer hoheitlichen Verwaltung hin zu einer Dienstleistungsverwaltung mit privatwirtschaftlicher Managementmethoden sowie einen Einflussverlust der Selbstverwaltung beinhaltet.
  • Die Rechnungsprüfung der Rentenversicherung passt nicht nur markterweiternd in die Strategie der Big4, weil ihnen durch EU Recht Aufgaben wegfallen, sondern ist auch Teil der Gesamtstrategie, Rechnungsprüfung und Beratung sowie das Rechnungswesen des öffentlichen Sektors insgesamt durch nationale und internationale Aktivitäten zu vereinnahmen.
  • Es ist nicht ersichtlich, dass die Wirtschaftsprüfung das Rechnungswesen der Rentenversicherungsträger optimiert.
  • Ein Weg zu einer modernen (anderen?) Sozialversicherung ist angelegt, wenn entsprechend der Empfehlung des BRH die Ministerien mit einer zentralistischen und die Big4 mit ihrer betriebswirtschaftlichen Orientierung stärkeren Einfluss auf die Träger der Rentenversicherung gewinnen; das derzeitige System sichert eine im Hinblick auf die generationenübergreifende Aufgabe eine gewisse Staatsferne vom aktuellen tagespolitischen Politikgeschäft und verwirklicht durch die Selbstverwaltung das Demokratieprinzip in der sozialen Sicherung.
  • Die Stellung des BRH als Kontrollorgan dürfte trotz verfassungsrechtlicher Fundierung angesichts des aggressiven und markterweiternden Vorgehen der Big4 langfristig nicht unberührt bleiben. Die scheinbare Liberalisierung nützt global agierenden Großorganisationen und schwächt den Staat in seiner generationenübergreifenden Aufgabe in der Rentenversicherung.
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