- gemeinsam mit Ulrich Paschek –
Die Änderung des Vermögensrechts der Sozialversicherung war dringlich. Anders
als gesetzlich gefordert, konnten die Sozialversicherungsträger den Zahlungsverkehr und
Vermögensanlagen im privaten Bankenbereich nicht mehr vollständig absichern, weil die
Sicherungseinrichtungen zur Stabilisierung ihres Finanzsystems im Bankenbereich den
Schutzbereich ab dem Jahre 2023 sukzessive limitieren.
Die notwendige Gesetzesanpassung an den veränderten Kapitalmarkt wurde genutzt, um
auch gleichzeitig das seit 1976 im Wesentlichen gleich gebliebene Vermögensrecht gründlich und systemgerecht zu novellieren. Diese Gesetzesänderungen standen in einem Spannungsfeld: mehr Zentralisierung der wachsenden bundeszuschussfinanzierten Sozialversicherung auf die unmittelbare Staatsverwaltung oder mehr privatisierungsorientierte Politik im Sinne der sogenannten New Private Policy.