Als Autor bleibe ich durch Aufsätze, Loseblattkommentar und Fachvorträge in der aktuellen Diskussion und kann die gewonnenen Erkenntnisse in die Beratungspraxis einbringen.

Meine Themen

Meine aktuellen Fachaufsätze und Kommentierungen des Sozialgesetzbuches befassen sich u.a. mit folgenden Themen:
Demografischer Wandel und Sozialversicherung, Haushalts- und Vermögensrecht der Sozialversicherung sowie mit dem Wandel der Sozialversicherung im Spannungsfeld zwischen dem Reformansatz des  New Public Managements und der Prinzip der Solidarität. In zwei  Aufsätzen werden  in der Verwaltungssprache und im Versichertenkontakt häufig verwendete Anglizismen auf ihren Bedeutungsinhalt und ihre Wirkungen untersucht.

Meine aktuellen Themen.

Das Vermögensrecht ist überarbeitet – aktuell, sicherheitsorientiert, systemstabilisierend

-gemeinsam mit Ulrich Paschek-

Die Änderung des Vermögensrechts der Sozialversicherung war dringlich. Anders
als gesetzlich gefordert, konnten die Sozialversicherungsträger den Zahlungsverkehr und
Vermögensanlagen im privaten Bankenbereich nicht mehr vollständig absichern, weil die
Sicherungseinrichtungen zur Stabilisierung ihres Finanzsystems im Bankenbereich den
Schutzbereich ab dem Jahre 2023 sukzessive limitieren.
Die notwendige Gesetzesanpassung an den veränderten Kapitalmarkt wurde genutzt, um
auch gleichzeitig das seit 1976 im Wesentlichen gleich gebliebene Vermögensrecht gründlich und systemgerecht zu novellieren. Diese Gesetzesänderungen standen in einem Spannungsfeld: mehr Zentralisierung der wachsenden bundeszuschussfinanzierten Sozialversicherung auf die unmittelbare Staatsverwaltung oder mehr privatisierungsorientierte Politik
im Sinne der sogenannten New Private Policy.

Neue Sondervermögen und die Novellierung des Vermögensrechts der Sozialversicherung

Das Thema Neue Sondervermögen,  rückt insbesonderemit den Themen Nachhaltigkeit,  Bundeswehr und eines bei der Rentenversicherung angesiedelten  Aktienfonds stärker in den Fokus. Unabhängig von der Effizienz z.B. eines Aktienfonds von 10 Mrd. €  bei einem Jahresvolumen der Rentenversicherung von über 340 Mrd. €  entsteht ein Demokratieproblem. Es können Ansätze geschaffen bzw. weiter verfolgt werden,  die alleinige Zuständigkeit des Staates für die Wahrnehmung seiner Aufgaben aufzulösen. Mit dem Etikett   Corporate Gouvernance könnten Unternehmen der Privatwirtschaft und mit dem Etikett Öffnung für die Zivilgesellschaft könnten Organisationen des dritten Sektors, wie Vereine, Verbände, Interessenvertretungen in die staatliche Steuerung  eigebunden werden. Nationale und global agierende Lobbyisten könnten ihre Beraterfunktion ausbauen und  zu Akteuren des Regierungshandelns  werden.

Kommentar zu den §§ 67 bis 86 SGB IV

Ferner arbeite ich an  der Aktualisierung meiner Kommentarbeiträge im Kommentar Hauck/Noftz /Oppermann SGB IV. Dabei berücksichtige ich  die aktuellen Gesetzesänderungen, insbesondere           die zahlreichen Novellen im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.

Meine aktuelle Kommentieung im Sozialgesetzbuchs IV  befasst sich mit der zum 1.Januar Inkraft getretenen Novelle zum Vermögensrecht, das nun seit 1976 erstmals gründlich überarbeitet wurde und in der sich auch de lege ferenda Vorschläge meiner Kommentierung finden lassen. Die §§ 80 bis 86 sowie §123 SGB IV wurden überarbeitet; §§ 80, 82a, 85 und 123 SGB IV sind bereits erschienen.

Das Gesetzgebungsverfahren wurde aus aktuellem Anlass beschleunigt. Der Bankenverband hatte angekündigt, die Sicherung für Einlagen schrittweise ab zusenken; dies hätte  die Anlage Möglichkeiten, der Sozialversicherungsträgern erheblich eingeschränkt. Es  galt die Vermögensdispositionen der Träger funktionsfähig zu halten

Der Gesetzgeber nahm dies zum Anlass, das seit 1976 im wesentlichen gleich gebliebene Vermögens gründlich zur novellieren. In der Novellierung wurden auch de lege ferenda Vorschläge aus meiner Kommenmtierung aufgegriffen.

  • Die Normenstruktur der §§ 80 ff stammt im Wesentlichen aus dem Jahre 1976;sie war unvollständig und wurde sowohl in der Struktur als auch in der Terminologie der Finanzmarktgesetze  nicht der zwischenzeitlichen Entwicklung angepasst.
  • Die systematische Aufarbeitung der Schnittstellen der verschiedenen Sozialgesetzbücher zueinander im Vermögensrecht umfasst nun auch die Kategorie Verwaltungsvermögen; die bisherigen auf Betriebs- und Rücklagemittel reduzierten allgemeinen Vermögensvorschriften führten zu missverständlichen Zuordnungen, selbst in amtlichen Dokumenten.
  • An den Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Ertrag wurde festgehalten. Als zusatzziel wurde nunmehr auf die  Anlage unter ökologischen, sozialen und Governance-Kriterien (Nachhaltigkeit) zu hingewiesen; damit werden die drei klassischen Grundsätze nicht relativiert. Die bisher vom Gesetzgeber aufgezeigten Zusatzziele lassen keine einheitliche Linie erkennen. In historischer Reihenfolge wurden Begriffe wie „soziale Zwecke“ und “ gemeinnützige Anlagen“ abgelöst.

In die Novellierung wurden nicht aufgenommen

  • eine Unterkategorie des Verwaltungsvermögens  „Vorsorgefonds“ in den allgemeinen Teil. Die Regelungen für die Vorsorgefonds für die Altersvorsorge für Mitarbeiter und in der Pflegeversicherung  sowie
  • die Frage der Zuführungen zu dem Kapitalstock der Altersversorgungszusagen. Eine anteilmäßige Ausfinanzierung des festgeschriebenen Rechnungszins von z. Zt. 4,25 % ist in der Niedrigzinsphase nicht erreicht und dürfte auch zukünftig große Schwierigkeiten bereiten.
  • Ansparungen der Sozialversicherungsträger für größere Investitionen (§ 263 SGB V, Mittel zur
    Anschaffung und Erneuerung von Verwaltungsvermögen) künftig als Nr. 4 des § 82a SGB IV
    Verwaltungsvermögen zuzuordnen.
  • Mittel für laufende Ausgaben im Interesse einer klaren Abgrenzung zur Betriebsmittelreserve gesondert ausweisen.

Eine weitere Neuregelung des Vermögensrecht der Sozialversicherung steht in einem politischen Spannungsfeld:

  • stärkere Zentralisierung und Fokussierung des Anlagemanagements der RV Träger auf das Bundesministerium der Finanzen  oder
  • Auslagerung des Vermögensmanagements  auf die Finanzindustrie gemäß der Politik des New Public Management.

Themen für die Neubearbeitung 2021/22waren bisher  u.a.

  • Fördert Sparsamkeitsprüfung des BRH die Politik schlanken Staats?
  • Beteiligungsgesellschaften Kreditvergabe und Flucht aus dem Budget
  • Abgrenzung Verwaltungs- und Rücklagevermögen
  • Ermessenrichtlinien der Verwaltung als Vorstrukturierung der Entscheidungen der Sozialversicherungsträger im Spannungsfeld staatlicher Aufsicht und Selbstverwaltung  der Träger
  • Zur präventiven Aufsicht im Abstimmungsverfahren im Bund Länder Arbeitskreis
  • Das 7. ÄndG SGB IV macht in vielen Punkten lediglich den Eindruck  einer Fleißarbeit. Ob die neuen Regelungen notwendig waren und eine Verbesserung darstellen, ist zu bezweifeln
  • Die Compliance Regelungen der Privatwirtschaft  sind an dem Grundgesetzartikel des Art. 20 Abs. 3 GG zu messen, wonach die vollziehende Gewalt  an Gesetz und Recht gebunden sind.

→ Zur Gesamtübersicht meiner Publikationen und Vorträge seit 1972