Dr. Gero-Falk Borrmann

Rechtsanwalt und Autor von Fachliteratur

Tag: Compliance

Anglizismen in der Verwaltungssprache

  • Management-Vokabular ein Beitrag zu einem Lexikon der Sozialversicherung

Anlass für diese Beiträge war, dass immer häufiger Anglizismen in der Verwaltungssprache und auch im Versichertenkontakt verwendet werden und sich herausstellt, dass deren Begriffsinhalt nur in groben Umrissen bekannt ist.

In zwei Beiträgen werden deshalb häufig verwendete Anglizismen auf ihren Bedeutungsinhalt und ihre Wirkung in der internen Kommunikation und auch im Versichertenkontakt untersucht. Dabei wird unterschieden, ob die Begriffe lediglich in der häufig etwas ungenaueren Alltagssprache verwendet werden oder in der Fachsprache, die klarer Begriffsinhalte bedarf.

Im Ergebnis zeigt sich, dass Begriffen, wie Manager, Customer, Compliance und Consulting eine spezifische Ausrichtung auf die Sozialversicherung fehlt. Diese Begriffe sind in einem Managementvokabular für private Unternehmen entwickelt und beschreiben Prozesse und Strukturen frt Privatwirtschaft. Sie sind geeignet, Kernelemente der Sozialversicherung, wie Solidarität, Selbstverwaltung und solidarische, ggfs. Generationen übergreifende Beitragsfinanzierung in Frage zu stellen. Darüber hinaus sind sie als Schlüsselbegriffe geeignet, Veränderungen im Bewusstsein der Akteure der Sozialversicherung zu etablieren; sie können gleichsam als Vehikel für eine Systemveränderung in der Sozialversicherung eingesetzt sein.

Während der Aufsatz in der Zeitschrift „Deutsche Rentenversicherung“ die Analyse des Begriffsinventars ausführlich in Inhalt und Wirkung untersucht, stellt der Beitrag in der Zeitschrift „Kompass“ die Begriffsinhalte lexikalisch dar.

 

Fundstellen:

Deutsche Rentenversicherung, 2016 Heft 1

Kompass 2016, Heft3/4, S. 18ff.

 

 

 

 

Kommentar §§ 67 bis 86 SGB IV

Kommentierung in Hauck/Noftz, SGB IV §§ 67 bis 86 SGB IV

Die umfassende Kommentierung des Haushalts- und Vermögensrecht der Sozialversicherungsträger wird regelmäßig aktualisiert.

Fundstelle: Hauck/Noftz, SGB IV, Hauck/Noftz, Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, Bandherausgeber Prof. Dr. Udsching

Erich Schmidt Verlag GmbH und Co KG, Berlin, www.ESV.info; auch SGBdigital (SGB IV); auch SGBdigital (SGB IV)


Ich kommentiere:

§§ 67 bis 79 SGB IV

4. Abschnitt: Träger der Sozialversicherung Titel 3: Haushalts- und Rechnungswesen
Das Haushaltsrecht der Sozialversicherung, 1976 als Teil des Sozialgesetzbuches kodifiziert, wird durch das

Haushaltsrecht der unmittelbaren Staatsverwaltung (Art. 109 ff GG, Haushaltsgrundsätzegesetz, Bundeshaushaltsordnung) geprägt.

Hervorzuhebende Gesetzesänderungen in den letzten Jahren und künftige Entwicklungstendenzen ergeben sich

  • durch die Bildung neuer Nebenhaushaltse in Sondervermögen mit nichtstaatlicher Managementbeteiligung
  • durch stärkere Einbindung von Wirtschaftsprüfer und Berater soaie insgesamtduch
  • betriebswirtschaftliche Orientierung der Sozialversicherung, die zugespitzt im sog. Hartz Gutachten bereits im Jahre 2002 wie folgt zum Ausdruck gebracht ist

Künftig bedarf es der konsequenten Outputorientierung – der punktgenaue Mittelabfluss als Hauptsteuerungsinstrument (Input-Budgetierung) muss künftig vermieden werden.…Eine plausible Verknüpfung von Leistungsdaten mit Finanzströmen kann nur erfolgen, wenn der Haushalt der BA künftig außerhalb der Restriktionen der Bundeshaushalts-ordnung (BHO) geführt wird.“ (Zitat aus dem Hartz Gutachten).

 


§§ 80 bis 86 SGB IV

4. Abschnitt: Träger der Sozialversicherung Titel 4: Vermögen
Das Vermögensrecht der Sozialversicherung, geprägt durch die Grundsätze der Anlagesicherheit, Liquidität sowie Ertragserzielung und faktisch mit einem Finanzvolumen von über 40 Mrd. € (2007), ist zur Zeit durch zwei Strömungen in der Kommentierung aufzubereiten:

  • die Finanzmarktkrise, die den Grundsatz der Anlagesicherheit in den Vordergrund rückt sowie
  • der new public policy, die betriebswirtschaftliche Elemente in die als new public policy bezeichnete

Vermögensverwaltung einbringen will. Bestimmend für das Vermögensmanagement ist die Niedrigzinsphase, die allein in der Rentenversicherungen Belastungen in zweistelliger Millionengröße bewirkt. Rentablere Anlageformen sind allerdings auch mit höherem Risiko verbunden und verlassen die auf Sicherheit ausgelegte konservative Anlagestrategie der Sozialversicherung.


§ 117 SGB IV

8. Abschnitt: Übergangsvorschriften
Die Vorschrift mit der Überschrift “ Verwaltungsausgaben der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner“ enthält eine Sonderregelung für den Bereich der Knappschaftsärzte.


§ 123 SGB IV

8. Abschnitt: Übergangsvorschriften
Die Vorschrift mit der Überschrift “ Übergangsregelung“ enthält Bestandsschutz für bisherige Anlagen, die durch das 7. und 8SGB IV Änderungsgesetz künftig eingeschränkt werden..

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Die Kommentierung wurde zuletzt  u.a. durch folgende Themen ergänzt:

    • Compliance gewinnt größere Bedeutung, da die stärker werdende Ökonomisierung, der Sozialversicherungsträger im Wettbewerb besondere Anforderungen stellt
    • Haushaltsausgleich durch globale Minderausgaben und die Gefahr des Scheinausgleichs
    • Kreditfinanzierung von Investitionen
    • staatliche Mitwirkung bei der Haushaltaufstellung und Haushaltsausführung
    • gemeinnützige Darlehn als ordnungsgemäße Verwaltung oder als Rücklage
    • Anlage des Deckungskapitals für Altersvorsorgeverpflichtungen in der Niedrigzinsphase

Die nächste Lieferung wird sich u.a. mit folgenden Themen befassen:

  • Aktualisierungen des  Vermögensrechts durch das 8. SGB IV Änderungsgesetz; mit der Novelle wurde das Vermögensrecht erstmals nach 1976 gründlich überarbeitet.
  • Einzelheiten siehe in der Übersicht Publikationen.