Sondervermögen – ein Wachstumsschub für die Dienstleistungsbranche?
Die Verwaltung der neuen Sondervermögen im Renten- und Bundeswehrbereich ist bisher in der öffentlichen Diskussion wenig beachtetet worden. Die Verwaltungskosten der Fondsmittel in Höhe von rd. 25 % des Bundesaushalts sind nicht quantifiziert, dürfte aber nicht zum Nulltarif zu durchzuführen sein. Die geringen Vorgaben in Gesetzesentwurf bzw. im Koalitionsvertrag deuten darauf hin, dass auch Dritte außerhalb der staatlichen Organisation in die Verwaltung mit einbezogen werden sollen. Angesichts der Affinität der Politik des New Public Management zu den Angeboten der privaten nationalen und globalen Dienstleistungsbranche könnte dies für die erheblich gewachsene Beraterbranche nicht nur einen quantitativen, sondern auch einen qualitativen Wachstumsschub bedeuten; es geht hier nicht um Beratung in Einzelprojekten, sondern um ganzheitliche ressortübergreifende Konzepte für Strategie, Steuerung und Umsetzung neuer staatlicher Organisationseinheiten.
Der Beitrag skizziert das bisherige Vordringen privater Dienstleister in den öffentlichen Sektor mit einem Umsatz von rd. 3,5 Mrd. € und macht letztlich auf den Demokratieverlust aufmerksam, wenn sich der Staat in Nebenhaushalte verästelt und privaten Dienstleistern gestattet wird, ihre Interessen durchzusetzen, die nicht deckungsgleich mit den Gemeinwohlinteressen sind.
in: WzS 2022, 231 ff.