Dr. Gero-Falk Borrmann

Rechtsanwalt und Autor von Fachliteratur

Tag: new public policy

Neue Sondervermögen

 

Sondervermögenein Wachstumsschub für die Dienstleistungsbranche?

Die Verwaltung der neuen Sondervermögen im Renten- und Bundeswehrbereich ist bisher in der öffentlichen Diskussion wenig beachtetet worden. Die Verwaltungskosten der Fondsmittel in Höhe von rd. 25 % des Bundesaushalts sind nicht quantifiziert, dürfte aber nicht zum Nulltarif zu durchzuführen sein. Die geringen Vorgaben in Gesetzesentwurf bzw. im Koalitionsvertrag deuten darauf hin, dass auch Dritte außerhalb der staatlichen Organisation in die Verwaltung mit einbezogen werden sollen. Angesichts der Affinität der Politik des New Public Management zu den Angeboten der privaten nationalen und globalen Dienstleistungsbranche könnte dies für die erheblich gewachsene Beraterbranche nicht nur einen quantitativen, sondern auch einen qualitativen Wachstumsschub bedeuten; es geht hier nicht um Beratung in Einzelprojekten, sondern um ganzheitliche ressortübergreifende Konzepte für Strategie, Steuerung und Umsetzung neuer staatlicher Organisationseinheiten.

Der Beitrag skizziert das bisherige Vordringen privater Dienstleister in den öffentlichen Sektor mit einem Umsatz von rd. 3,5 Mrd. € und macht letztlich auf den Demokratieverlust aufmerksam, wenn sich der Staat in Nebenhaushalte verästelt und privaten Dienstleistern gestattet wird, ihre Interessen durchzusetzen, die nicht deckungsgleich mit den Gemeinwohlinteressen sind.

in: WzS 2022, 231 ff.

Keine Stärkung der Selbstverwaltung durch Wirtschaftsprüfung – Kritik an den Eckpunkten eines Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes –

Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zu einem „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ auseinander, das zielgenauer als „Aufsichtsstärkungsgesetz in der Politik des New Public Management“ firmieren sollte. Kritisiert und abgelehnt wird eine Übertragung der Rechnungsprüfung der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen auf Wirtschaftsprüfer in Alleinzuständigkeit.

siehe auch: http://www.wzsdigital.de/inhalt.html

Kommentar §§ 67 bis 86 SGB IV

Kommentierung in Hauck/Noftz, SGB IV §§ 67 bis 86 SGB IV

Die umfassende Kommentierung des Haushalts- und Vermögensrecht der Sozialversicherungsträger wird regelmäßig aktualisiert.

Fundstelle: Hauck/Noftz, SGB IV, Hauck/Noftz, Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung, Bandherausgeber Prof. Dr. Udsching

Erich Schmidt Verlag GmbH und Co KG, Berlin, www.ESV.info; auch SGBdigital (SGB IV); auch SGBdigital (SGB IV)


Ich kommentiere:

§§ 67 bis 79 SGB IV

4. Abschnitt: Träger der Sozialversicherung Titel 3: Haushalts- und Rechnungswesen
Das Haushaltsrecht der Sozialversicherung, 1976 als Teil des Sozialgesetzbuches kodifiziert, wird durch das

Haushaltsrecht der unmittelbaren Staatsverwaltung (Art. 109 ff GG, Haushaltsgrundsätzegesetz, Bundeshaushaltsordnung) geprägt.

Hervorzuhebende Gesetzesänderungen in den letzten Jahren und künftige Entwicklungstendenzen ergeben sich

  • durch die Bildung neuer Nebenhaushaltse in Sondervermögen mit nichtstaatlicher Managementbeteiligung
  • durch stärkere Einbindung von Wirtschaftsprüfer und Berater soaie insgesamtduch
  • betriebswirtschaftliche Orientierung der Sozialversicherung, die zugespitzt im sog. Hartz Gutachten bereits im Jahre 2002 wie folgt zum Ausdruck gebracht ist

Künftig bedarf es der konsequenten Outputorientierung – der punktgenaue Mittelabfluss als Hauptsteuerungsinstrument (Input-Budgetierung) muss künftig vermieden werden.…Eine plausible Verknüpfung von Leistungsdaten mit Finanzströmen kann nur erfolgen, wenn der Haushalt der BA künftig außerhalb der Restriktionen der Bundeshaushalts-ordnung (BHO) geführt wird.“ (Zitat aus dem Hartz Gutachten).

 


§§ 80 bis 86 SGB IV

4. Abschnitt: Träger der Sozialversicherung Titel 4: Vermögen
Das Vermögensrecht der Sozialversicherung, geprägt durch die Grundsätze der Anlagesicherheit, Liquidität sowie Ertragserzielung und faktisch mit einem Finanzvolumen von über 40 Mrd. € (2007), ist zur Zeit durch zwei Strömungen in der Kommentierung aufzubereiten:

  • die Finanzmarktkrise, die den Grundsatz der Anlagesicherheit in den Vordergrund rückt sowie
  • der new public policy, die betriebswirtschaftliche Elemente in die als new public policy bezeichnete

Vermögensverwaltung einbringen will. Bestimmend für das Vermögensmanagement ist die Niedrigzinsphase, die allein in der Rentenversicherungen Belastungen in zweistelliger Millionengröße bewirkt. Rentablere Anlageformen sind allerdings auch mit höherem Risiko verbunden und verlassen die auf Sicherheit ausgelegte konservative Anlagestrategie der Sozialversicherung.


§ 117 SGB IV

8. Abschnitt: Übergangsvorschriften
Die Vorschrift mit der Überschrift “ Verwaltungsausgaben der knappschaftlichen Krankenversicherung der Rentner“ enthält eine Sonderregelung für den Bereich der Knappschaftsärzte.


§ 123 SGB IV

8. Abschnitt: Übergangsvorschriften
Die Vorschrift mit der Überschrift “ Übergangsregelung“ enthält Bestandsschutz für bisherige Anlagen, die durch das 7. und 8SGB IV Änderungsgesetz künftig eingeschränkt werden..

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Die Kommentierung wurde zuletzt  u.a. durch folgende Themen ergänzt:

    • Compliance gewinnt größere Bedeutung, da die stärker werdende Ökonomisierung, der Sozialversicherungsträger im Wettbewerb besondere Anforderungen stellt
    • Haushaltsausgleich durch globale Minderausgaben und die Gefahr des Scheinausgleichs
    • Kreditfinanzierung von Investitionen
    • staatliche Mitwirkung bei der Haushaltaufstellung und Haushaltsausführung
    • gemeinnützige Darlehn als ordnungsgemäße Verwaltung oder als Rücklage
    • Anlage des Deckungskapitals für Altersvorsorgeverpflichtungen in der Niedrigzinsphase

Die nächste Lieferung wird sich u.a. mit folgenden Themen befassen:

  • Aktualisierungen des  Vermögensrechts durch das 8. SGB IV Änderungsgesetz; mit der Novelle wurde das Vermögensrecht erstmals nach 1976 gründlich überarbeitet.
  • Einzelheiten siehe in der Übersicht Publikationen.