In einer Zeit, in der die zunehmende externe Beratung kritisch hinterfragt wird, soll auf gesetzlicher Grundlage eine Beratungslinie durch private Dienstleister gesetzlich fundiert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entspricht mit neueren Gesetzesvorlagen zur Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung im Bereich der Krankenversicherung der Strategie der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Deren Geschäftsfeld soll im öffentlichen Sektor über das Prüfgeschäft hinaus im Beratungsgeschäft langfristig erweitert werden, nachdem das Prüfgeschäft der Wirtschaftsprüfer in den vergangenen Jahren bereits sukzessive ausgebaut worden ist. Der Beitrag setzt sich kritisch ablehnend mit der vom Gesetzestitel nicht erfassten Regelung sowie mit einer in die Ausschussberatungen nachgeschobenen Ergänzung im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auseinander.
WzS 2019, S. 94 ff.