Der Beitrag beleuchtet ein Spannungsverhältnis zwischen Absprachen im Koalitionsvertrag vom 12.3.2018 bezüglich des zu erwartenden Ausgabenzuwachses..
Einerseits: Ab 1. Januar 2019 werden die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten geleistet. Der bisherige Zusatzbeitrag wird paritätisch finanziert
Andererseits: Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren.Die Sozialabgaben wollen wir im Interesse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei unter 40 Prozent stabilisieren.
Soweit unmittelbare Wechselwirkungen zwischen Zusatzbeitrag und Obergrenze des Gesamtsozialversicherungsbeitrags bestehen, wäre die „Rückkehr zur Parität“ lediglich eine Aufstockung der paritätischen Verbeitragung von 14,6 auf 15,7 %. Der Beitrag erörtert die Frage: Wird auch der künftige Ausgabenzuwachs paritätisch finanziert werden?
WzS, 2018, S .215